Windkraft rentabler und umweltfreundlicher als behauptet
Windkraft rentabler und umweltfreundlicher als behauptet
Neben Wasserkraft und Solarenergie ergänzt die Windkraft die erneuerbare Stromproduktion - insbesondere im Winter. Im Jahr 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk die Energiestrategie 2050 an, die ein Verbot für neue Kernkraftwerke und einen Ausbau von erneuerbaren Energie vorsieht. Doch wie umweltfreundlich sind Unterhalt und Entsorgung von Windkraftanlagen? Sind sie rentabel?
In einem Facebook-Post wird behauptet, dass
1) Schmieröl auf den Boden und ins Wasser gelange.
2) Windflügel auf speziellen Abfalldeponien vergraben würden.
3) die Turbine sieben Jahre drehen müsste, um die für die Herstellung benötigte Energie zu ersetzen.
4) eine Laufzeit von 50 Jahre benötigt werde, um die Kosten für Herstellung und Installation zu decken.
5) eine Anlage Tausende Vögel das Leben koste.
Die Behauptungen sind teilweise übertrieben oder entsprechen nicht dem Schweizer Standard. In der Schweiz dürfen schädliche Stoffe wie Schmieröl nicht in die Umwelt gelangen. Alte Windflügel werden hierzulande nicht vergraben, sondern verkauft oder im Ausland weiterbetrieben. Windanlagen weisen im Vergleich zu anderen Methoden der Stromproduktion zudem die kürzeste energetische Amortisierungszeit auf, sind aber ohne staatliche Förderung nicht rentabel. Wie viele Vögel mit einer Anlage kollidieren, hängt sehr mit der Standortwahl zusammen.
Behauptung 1: Schmieröl gelangt auf den Boden und ins Wasser.
Die Windkraftanlagen dürfen gemäss den schweizerischen Umweltvorschriften keine schädlichen Stoffe in die Umwelt abgeben. Dies schreibt Marianne Zünd, Leiterin Abteilung Medien und Politik beim Bundesamt für Energie (BFE), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Folglich darf das Schmieröl, das für den Unterhalt der beweglichen Teile der Anlage verwendet wird, nicht in den Boden gelangen und schon gar nicht ins Grundwasser.
«Zudem sind Windenergieanlagen gemäss Konzept Windenergie des Bundes in Grundwasserschutzzonen S1 und S2 sowie in Grundwasserschutzarealen nicht erlaubt», so Zünd. Die Grundwasserschutzzonen schützen das Grundwasser für die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen. Die Zonen S1 und S2 umfassen die nächste Umgebung der Grundwasserfassung und schützen das Grundwasser vor Verunreinigungen durch Grabungen und unterirdische Arbeiten.
Behauptung 2: Windflügel werden auf speziellen Abfalldeponien vergraben.
Die Windkraftanlagen können zu 80 bis 90 Prozent recycelt werden. Sämtliche Metalle sowie der Beton des Fundaments werden entsprechend wiederverwertet. Einzig die Rotorblätter aus Faserverbundstoffen können noch nicht vollständig recycelt werden. «Daher werden die Rotorblätter in speziellen Verbrennungsanlagen verbrannt», erklärt Zünd. «Die zurückbleibende Asche wird als Zuschlagsmaterial in der Zementherstellung verwendet.»
Wie die Faktenchecker von Correctiv schreiben, werden in der USA tatsächlich Windflügel auf Deponien gelagert. Nicht so in der Schweiz. Werden hingegen in der Schweiz Windkraftanlagen ausser Betrieb genommen, werden diese entweder verkauft oder im Ausland weiter betrieben. Dem BFE ist laut Zünd kein Fall eines entsorgten Rotorblattes bekannt.
Behauptung 3: Die Turbine muss sich über sieben Jahre lang kontinuierlich drehen, um die Energie zu ersetzen, die zu ihrer Herstellung benötigt wird.
Dies ist übertrieben. Im Vergleich zu anderen Stromproduktionsmethoden weist die Windenergie die kürzeste energetische Amortisierungszeit auf. Je nach Grösse der Windkraftanlage ist die Energie für Herstellung, Montage, Nutzung und Entsorgung innert sechs Monaten kompensiert. Während der gesamten Betriebszeit von 20 bis 25 Jahren produziert eine Anlage gemäss BFE 40 Mal so viel Energie, wie für deren Herstellung aufgewendet wird. Die Windenergie ist nach der Wasserkraft die nachhaltigste Methode zur Stromproduktion.
Behauptung 4: Die Anlage muss 50 Jahre lang ununterbrochen laufen, nur um die Kosten für die Herstellung und Installation der Turbine zu bezahlen – rund 2 Millionen Euro pro Turbine.
Diese Behauptung ist kaum zu relativieren. Wann sich eine Windkraftanlage amortisiert hat, kommt jeweils auf das Gesamtprojekt an und lässt sich nicht verallgemeinern, schreibt Zünd. Nur mit Hilfe von Fördergeldern sei eine Stromproduktion mit Windenergieanlagen allerdings rentabel.
Gemäss Zünd belaufen sich die Investitionskosten in eine Windkraftanlage hierzulande auf zwischen 2'000 und 2'500 Franken pro Kilowatt installierte Leistung. Das macht bei einer Anlage von 3,5 Megawatt etwa 7 bis 8,5 Millionen Schweizerfranken aus. Der Rückbau der Anlage kostet ungefähr 250'000 bis 500'000 Franken. Davon abgezogen wird der Erlös für die wiederverwertbaren Materialien. Je nach Standort der Anlage variieren auch die Aufbau- beziehungsweise Abbaukosten.
Die Herstellungskosten für den produzierten Strom mit der Windkraftanlage betrage 0,10 bis 0,11 Franken pro Kilowattstunde, so Zünd. Doch der Marktpreis für Strom liege bei 0,05 bis 0,06 Franken pro Kilowattstunde. Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 146 Millionen Kilowattstunden Strom aus Windenergie produziert.
«Die Differenz zwischen Marktpreis und den Gestehungskosten […] [wird] aus dem Netzzuschlagsfonds bezahlt.» In diesen Fonds wiederum zahlen hierzulande die Stromkonsumenten ein – pro Kilowattstunde ein Maximalbetrag von 2,3 Rappen.
Würde jedoch weiterhin auf Atomstrom gesetzt, wären diese Anlagen ebenfalls auf staatliche Subventionen angewiesen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schreibt, dass «wegen der hohen Investitionskosten […] neue Kernkraftwerke derzeit weder rentabel noch wettbewerbsfähig» seien. Die Anforderungen an die Sicherheit seien stark gestiegen und der Bau solcher Anlagen sei sehr komplex. Angesichts dieses Aufwandes «können neue Kernkraftwerke in Europa unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum mehr gebaut werden.» Zudem ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nicht geklärt.
Behauptung 5: Mehrere Tausend Vögel sterben aufgrund von Windkraftanlagen.
Diese Behauptung dürfte für den Windenergie-Standort Schweiz - gemessen an der Zahl von 42 Anlagen (Stand Ende 2020) - übertrieben sein. Einer Studie von 2016 zufolge sterben pro Windkraftanlage etwa 21 Vögel pro Jahr. Mediensprecher Livio Rey von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach relativiert diese Zahl auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA jedoch: «Dieser Wert [lässt sich] nicht einfach so auf jede einzelne Windenergieanlage übertragen [...].» Dies variiere je nach Standort und Grösse.
Der Standort für eine Anlage wird mit Blick auf die Vogelpopulation genau geprüft. «Für Moore, Wasser- und Zugvogelreservate, Auen, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen und -weiden gilt ein unumstössliches Verbot für Windenergieanlagen», schreibt das Bundesamt für Energie. Den konfliktfreien Standort gebe es allerdings nicht, so Rey. Ob in Zukunft mehr Windkraftanlagen zu mehr toten Vögel führten, hänge stark von der Standortwahl ab. Zu beachten sei ausserdem, dass gewisse Arten besonders gefährdet seien und dass der Bau von Windenergieanlagen auch zu Lebensraumzerstörung führen könne.
Eine der grössten Gefahren für Vögel ist jedoch die Kollision mit Glasscheiben an Gebäuden. Dabei sterben in der Schweiz jährlich Hunderttausende Vögel. Das Umweltinstitut München zählt den fehlenden Lebensraum, Nahrungsmangel und Ackergifte, also Pestizide, zu den wichtigsten Gründen des Vogelsterbens. Für Grossvögel ist zudem das Stromschlagrisiko besonders hoch.
Gesetzliche Regelung
Die Förderung von Windkraftanlagen ist im Energiegesetz geregelt, welches zurzeit revidiert wird. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 dem Parlament überwiesen. Damit soll die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien geregelt, deren Ausbau gefördert sowie die Rahmenbedingungen für die Strombranche verbessert werden.
Facebook-Post:
https://www.facebook.com/groups/401842170522962/permalink/749117849128724/
(archiviert: https://perma.cc/F74X-ZJ7X)
Bundesamt für Umwelt (Bafu) - Grundwasserschutzzonen:
(archiviert: https://archive.ph/8yVCk)
Bundesamt für Energie - Energie Schweiz «Winterstrom für die Schweiz» (Download):
(archiviert: http://web.archive.org/web/20210108161323/https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/8037)
Faktencheck Correctiv zu Windkraftanlage:
(archiviert: https://archive.ph/AtNom)
Faktenblatt BFE - Revision Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/63715.pdf
(archiviert: https://web.archive.org/web/20210128092806/https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/63715.pdf)
Suisse éole - Statistik Windenergie 2020:
https://www.suisse-eole.ch/de/windenergie/statistik/
(archiviert: https://archive.ph/736Yx)
Uvek – Ausstieg aus der Kernenergie:
(archiviert: https://archive.ph/mYc9T)
Medienmitteilung BFE zu Vogelopfer, 28.11.2016:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64688.html
(archiviert: https://archive.ph/j7xgV)
Schweizer Vogelwarte Sempach:
- Gefahr Glasscheiben:
https://www.vogelwarte.ch/de/voegel/ratgeber/gefahrenfuer-voegel/vogelkollisionen-an-glas-vermeiden
(archiviert: https://web.archive.org/web/20210428094037/https:/www.vogelwarte.ch/de/voegel/ratgeber/gefahren-fuer-voegel/vogelkollisionen-an-glas-vermeiden) - Gefahr Strommasten:
https://www.vogelwarte.ch/de/projekte/konflikte/freileitungen/
(archiviert: https://web.archive.org/web/20200924025826/https://www.vogelwarte.ch/de/projekte/konflikte/freileitungen/)
Umweltinstitut München:
(archiviert: https://archive.ph/XbHRc)
Medienmitteilung Bundesrat zur Revision des Energiegesetzes, 11.11.2020:
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-81068.html
(archiviert: https://archive.ph/ugUon)
Medienmitteilung des Bundesrates zur Revision des Energiegesetzes, 18.06.2021:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-84018.html
(archiviert: https://archive.ph/vymYm)
Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien:
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/67174.pdf
(archiviert: https://perma.cc/UE7B-C8BX)
Kontakt Faktencheck-Team: factchecking@keystone-sda.ch