Journalistische Ethik im Härtetest: Der Fall Crans-Montana
Seit dem 1. Januar 2026 bestimmt die Tragödie von Crans-Montana die Nachrichtenlage. Für die journalistische Arbeit bedeutet ein Ereignis dieses Ausmasses eine enorme Verantwortung: Es gilt, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.
699177865 - Jacques Moretti inmitten von Angehörigen und Medienvertretern vor der Einvernahme in Sitten am 12. Februar 2026. Foto: KEYSTONE / Alessandro della Valle
Das öffentliche Interesse an der Tragödie rechtfertigt die Identifizierung, verlangt aber gleichzeitig eine strikte Einhaltung ethischer Standards zum Schutz der Persönlichkeit.
Das ethische Fundament
Die Berichterstattung erfolgt nicht nach subjektivem Ermessen, sondern auf Basis eines klaren rechtlichen und berufsethischen Rahmens. Neben den gesetzlichen Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes bilden zwei Säulen das Rückgrat der Berichterstattung.
Die Richtlinien des Presserates setzen mit der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» den branchenweiten Massstab für Respekt und Würde. Zudem präzisieren die Vorgaben des Handbuchs der Redaktion von Keystone-SDA die agenturinternen Richtlinien für die tägliche Praxis.
Leitlinien für die Berichterstattung
Was tun, wenn die Situation unberechenbar wird, wie bei den jüngsten Einvernahmen in Sitten? Besonders in zugespitzte Situation ist die Anwendung klarer Regeln unverzichtbar:
- Umgang mit Beschuldigten: Personen, die im Zentrum des öffentlichen Interesses stehen oder sich selbst medial exponiert haben, werden namentlich genannt und gezeigt – unter strikter Wahrung der Unschuldsvermutung.
- Opferschutz: Angehörige von Opfern erscheinen nur dann in der Berichterstattung, wenn sie aktiv und freiwillig die Öffentlichkeit suchen.
- Schutz von Minderjährigen: Die Anonymität von Kindern und Jugendlichen bleibt in Texten, Bildlegenden oder Videos absolut gewahrt, um jede indirekte Identifizierung zu vermeiden.
- Wahrung der Menschenwürde: Gegenüber leidenden Personen oder Personen unter Schock ist Zurückhaltung geboten, um die Menschenwürde in jedem Fall zu wahren. Die Berichterstattung darf niemals in Voyeurismus umschlagen.
693793684 - Eine Betroffene und eine Angehörige während der nationalen Trauerfeier für die Opfer von Crans-Montana in Martigny am 9. Januar 2026. Foto: KEYSTONE / Laurent Gilliéron
Gemäss den Richtlinien des Presserates und des Redaktionshandbuchs steht in Momenten tiefer Trauer der Schutz der Privatsphäre vor der Identifizierung der Personen.
Unverzichtbare Neutralität trotz Emotionen
Die Arbeit vor Ort ist durch die Trauer der Hinterbliebenen und den enormen Druck internationaler Medien geprägt, was für die Teams eine ausserordentliche Belastung darstellt. In diesem hochemotionalen Umfeld ist die professionelle Distanz kein Zeichen von mangelnder Empathie, sondern die zwingende Voraussetzung für professionelle Neutralität.
Einen kühlen Kopf zu bewahren, bildet den Garanten dafür, auch in einem gesättigten Informationsfluss ein verlässlicher und sachlicher Ankerpunkt zu bleiben. Die strikte Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, der berufsethischen Regeln des Presserates und der selbst gesetzten ethischen Regeln stellt sicher, dass Nachrichten nicht nur schnell, sondern vor allem respektvoll und faktenbasiert vermittelt werden.
Laurent Gilliéron, Stv. Chefredaktor & Leiter Visuelles, Februar 2026
